Irgendwann wird es einfach – vorerst etwas komplizierter. Die LBNR ist da. Die Beschäftigtennummer für alle in der Pflege abrechnenden Personen wird einmal das altbekannte Handzeichen in der Pflege ersetzen. Eine einmal zugeteilte Nummer sollen Pflegende über das gesamte (Berufs-)leben behalten. Mit der Nummer sind an zentraler Stelle die Qualifikationen der Pflegekraft hinterlegt. Die Eintragung und Pflege in diesem „Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)“ übernimmt der jeweilige Arbeitgeber.
Welchen Sinn hat die Nummer?
Bisher werden handschriftliche Handzeichen zur kurzen Bestätigung für Leistungen verwendet. Die dahinterliegenden Namen und Qualifikationen werden im Regelfall papierhaft beim Arbeitgeber geführt. Diese Lösung ist für die Digitalisierung nicht mehr optimal.
Mit der LBNR können zukünftig auf kurzem Weg Daten in der Dokumentation und der Leistungsabrechnung mit den Qualifikationen der Pflegenden abgeglichen werden. Das schafft eine enorme Transparenz zwischen den Pflegediensten und den Kostenträgern. Die LBNR wird zukünftig bei der Abrechnung von Leistungen direkt an den Kostenträger übermittelt. Dieser kann auf das „BeVaP“, also das dahinterliegende Verzeichnis zugreifen und nachvollziehen, ob die Qualifikation mit der Tätigkeit übereinstimmt.
In letzter Konsequenz wird sehr wahrscheinlich auch die LBNR mit den digitalen Dienstplänen verknüpft. Die hohe Transparenz wird Leistungsbetrug in der Pflege zukünftig erheblich erschweren und ggf. frühzeitig Unregelmäßigkeiten erkennen lassen.
Welche Daten werden im BeVaP geführt?
Im zentralen Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) werden von Pflegenden, die Leistungen abrechnen, folgende Daten durch die Arbeitgeber erfasst:
· Name, Vorname und Geburtsdatum
· Beginn und ggf. Ende der Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber
· Berufliche Qualifikationen (Bezeichnung, Region und Gültigkeitsdatum)
· Zusatzqualifikationen (z.B. Basisqualifikation, Fachkrankenpflege A+I, Praxisanleiter)
Wie sieht die VIP GmbH die Neuerung?
Aktuell spielt die LBNR in der Intensivpflege ihre Vorteile noch nicht aus. Der Leistungsnachweis gehört zu den letzten Dokumenten, die noch immer zwingend papierhaft geführt werden müssen. Die Daten sind damit nicht digital und praktisch ist die Verknüpfung deshalb noch nicht möglich. Für eine Übergangszeit, in der sowohl das Handzeichen, als auch die LBNR genutzt werden, handelt es sich um einen Zusatzaufwand ohne wesentlichen Nutzen.
Wird einmal der angestrebte Zustand erreichet, dass die LBNR einen handschriftlichen Nachweis ablöst, wird eine ordnungsgemäße Personaleinsatzplanung und -abrechnung allerdings erheblich einfacher. Die bisherigen manuellen Übermittlungen von Pflegenden samt Qualifikationsnachweisen an jeden einzelnen Kostenträger können entfallen. Außerdem ergibt sich nach heutiger Erwartung tatsächlich eine neue Möglichkeit Abrechnungsbetrug in der Pflege aufzudecken. Damit wird die Arbeit der Pflege insgesamt gestärkt.
Alle Vitalisten haben bereits im November 2022 ihre LBNR erhalten und wir sind fristgerecht mit den neuen Anforderungen an den Start gegangen.
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